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Therapie von Schlafstörungen

Auf dieser Seite finden Sie die Möglichkeiten zur Therapie von Schlafstörungen.

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Patienten mit Insomnie

Nach erfolgter Diagnostik stehen verhaltenstherapeutische, psychologische und medikamentöse Therapiestrategien im Vordergrund. Eine engmaschige und bei Bedarf langfristige Nachbetreuung wird selbstverständlich geboten.

Patienten mit Schlafbezogenen Atmungsstörungen (SBAS)

Bei medizinischer Notwendigkeit wird in der Regel im Schlaflabor die Therapie mit einem nasalen Beatmungsgerät eingeleitet. Das ist die Standardtherapie bei moderater und schwerer Schlafbezogener Atmungsstörung. Im Schlaflabor wird der für jeden Patienten individuell zu ermittelnde Beatmungsdruck und Beatmungsmodus eingestellt. Gleichzeitig erfolgt ein Training der Patienten mit ihrem jeweiligen Beatmungsgerät, sowie eine ausführliche Aufklärung über ihr Krankheitsbild, die Therapie und das weitere Leben mit dem Beatmungsgerät.

Bei Entlassung kann der Patient sein persönliches Beatmungsgerät mit nach Hause bekommen. Anbieter dieser Geräte sind verschiedene Versorgungsfirmen (Provider), die wir Ihnen vorschlagen. Sie können nicht direkt mit einem Beatmungsgerät versorgt werden, wenn das Versorgungsmodell Ihrer Krankenkassen das nicht zulässt, oder wenn Sie am Wochenende bei uns schlafen.

Falls bei Entlassung nicht anders vereinbart, finden Kontrolluntersuchungen in einer Einrichtung mit Möglichkeit zur ambulanten Schlafapnoemessung bei einem/einer niedergelassenen Fachrzt/Fachärztin statt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beatmungsgerät.

Patienten mit Restless Legs Syndrom (RLS) / Periodic Limb Movement Disorder (PLMD)

Bei Patienten mit PLM Syndrom (oft begleitend zu einem RLS oder einer SBAS) kann während eines stationären Aufenthaltes ein medikamentöser Therapieversuch unternommen werden. In den meisten Fällen kann jedoch erst nach längeren Zeiträumen eine Aussage über den Therapierfolg getroffen werden. Unter Umständen kann eine nochmalige stationäre Polysomnographiekontrolle notwendig werden.

Patienten mit einer Hypersomnie

Bei Patienten mit einer Hypersomnie kann nach der zweiten Nacht im Schlaflabor eine medikamentöse Therapie der Tagesmüdigkeit und bei Bedarf in der dritten Nacht eine medikamentöse Therapie der Schlafstörung oder der Kataplexie (bei Narkolepsie) erfolgen.

Patienten mit einer Parasomnie

Bei Patienten mit einer Parasomnie kann in der dritten Nacht eine medikamentöse Therapie der Schlafstörung erfolgen.

Was müssen sie zum stationären Aufenthalt mitbringen?

  • Einweisungsschein (vom Hausarzt / Hausärztin oder unserer Ambulanz)
  • Ihre Versicherten(chip)karte
  • Einen Medikamentenplan von ihrem Hausarzt und ihre Medikamente
  • Eventuell vorhandene Befunde von in den letzten 4 Monaten durchgeführten Untersuchungen (radiologische Befunde, Ultraschall, Blutwerte, Lungenfunktionsuntersuchungen, neurologische Tests etc.)
  • Schlafkleidung, Dusch- und Waschzeug
  • Betthupferl, Bettlektüre, etc.

Was müssen sie zum ambulanten Aufenthalt im Schlaflabor mitbringen?

  • Überweisungsschein (vom Hausarzt) 
  • Ihre Versicherten(chip)karte 
  • Einen Medikamentenplan von ihrem Hausarzt / ihre Hausärztin und ihre Medikamente
  • Eventuell vorhandene Befunde von in den letzten 4 Monaten durchgeführten Untersuchungen (radiologische Befunde, Ultraschall, Blutwerte, Lungenfunktionsuntersuchungen, neurologische Tests etc.) 
  • Schlafkleidung, Dusch- und Waschzeug 
  • Betthupferl, Bettlektüre, etc.

An wen kann ich mich mit Problemen nach erfolgter Therapie wenden?

Die Mitarbeiter des Schlafmedizinischen Zentrums der Charité sind stets bemüht, Ihnen bei der Lösung auftretender Probleme kurzfristig behilflich zu sein.

  • Sie können sich jederzeit zur Terminvereinbarung während der Sprechzeiten der Ambulanz (Mo-Fr: 8.00-15.00 Uhr) bei uns telefonisch melden (t: +49 30 450 513 232) oder uns ein Fax (f: +49 30 450 513 906) bzw. eine E-Mail senden.
  • Patienten die auf eine Beatmungstherapie eingestellt wurden, können sich in den ersten 2 Wochen nach Therapiebeginn auch direkt ans Schlaflabor wenden.
  • Im Falle dauerhafter Probleme, die ihr Hausarzt / Hausärztin oder ihr Facharzt / Fachärztin nicht lösen kann, können sie auch einen Termin für die Schlafmedizinischen Ambulanz  der Charité vereinbaren.